Bevor ein Windenergievorhaben genehmigt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass die Anlagen keine unzulässigen Auswirkungen auf ihre Umwelt haben. Bei größeren Windparks ist in vielen Fällen eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig:
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Infografik zeigt auf, unter welchen Umständen eine UVP durchzuführen ist, welche Sachverhalte geprüft werden und welche Schritte bei der Prüfung durchlaufen werden.
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Team Beteiligung & Planung
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