Nach Auswertung der Konsultationsergebnisse genehmigte die Bundesnetzagentur (BNetzA) am Freitag, 15. Juni, den Szenariorahmen 2019-2030:
Dieser beschreibt mit Hilfe von fünf Entwicklungspfaden (Szenarien) die wahrscheinliche Entwicklung der Stromerzeugungskapazitäten und des Stromverbrauchs in den Zieljahren 2030 und 2035. Erstmalig wird zudem ein Zwischenszenario für das Zieljahr 2025 betrachtet.
Im Vergleich zum Szenariorahmen 2017-2030 sind die angenommenen installierten Kapazitäten der erneuerbaren Energien stark gestiegen, da sich die Szenarien an der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ausrichten. Diese sieht eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Stromerzeugung am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent vor. Der konventionelle Kraftwerkspark weist dagegen einen im Vergleich zum letzten Prozess starken Rückgang auf. Die BNetzA geht auf Grund der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung von einer weiter zunehmenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aus. Dementsprechend wurden unter anderem die pauschalen Annahmen zu den technisch-wirtschaftlichen Lebensdauern der Kohlekraftwerke reduziert. Dies ist lediglich eine Bandbreite denkbarer Entwicklungen, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) für die Netzplanung zu berücksichtigen sind. Aus Sicht der BNetzA ließe sich das Stromnetz bei einer Halbierung der Kohlekapazitäten bis 2030 sicher betreiben, wenn der Stromnetzausbau vorankommt und neue Gaskraftwerke gebaut werden.
Das Zwischenszenario für das Zieljahr 2025 soll zur Prüfung der von den ÜNB eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen („Ad-Hoc“-Maßnahmen) zur Minimierung des Netzausbaubedarfs genutzt werden. Des Weiteren sind die ÜNB nun verpflichtet, bei Erstellung des Netzentwicklungsplans neue und innovative technische Ansätze für Netzbetriebsmittel sowie deren Betrieb darzustellen. Deren Eignung zur Erhöhung der Transportkapazität und die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes sind zudem von den ÜNB zu bewerten.
Der aktuelle Szenariorahmen hält zwar an der Weiterentwicklung einer modellgestützten Projektion und der Regionalisierung des Stromverbrauchs aus dem letzten Szenariorahmen-Prozess fest, die Komplexität wurde jedoch deutlich reduziert. Dabei stehen besonders die Einflüsse neuer Stromanwendungen, wie z. B. Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen, auf den zukünftigen Stromverbrauch im Fokus. Zudem wird erneut ein besonderes Augenmerk auf verschiedene Flexibilitätsoptionen und Speichermöglichkeiten gelegt und diese in die Betrachtungen miteinbezogen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Flexibilisierung des Verbrauchsverhaltens und die Kopplung des Stromsektors mit anderen Bereichen wie etwa dem Verkehrs- oder dem Wärmesektor. Durch Umwandlung von Strom in Wärme oder chemische Grundstoffprodukte (Power to X) können in diesen Sektoren CO2–Minderungen bewirkt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die ÜNB hatten ihren Entwurf des Szenariorahmens am 10. Januar 2018 vorgelegt. Die Öffentlichkeit konnte daraufhin vom 17. Januar bis zum 21. Februar 2018 dazu Stellung nehmen. Auch die EnergieAgentur.NRW reichte eine Stellungnahme ein. Zudem gab es zwei Dialog-Veranstaltungen der BNetzA.
Sie erreichen die EnergieAgentur.NRW außerdem werktags von 8 bis 18 Uhr über die Hotline unter 0211 - 8371930.