Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW (ÜNB) haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030 in der Version 2019 veröffentlicht. Damit beginnt die vierwöchige öffentliche Konsultation, während derer jeder bis zum 4. März 2019 online, per E-Mail oder schriftlich Stellungnahmen zum NEP abgeben kann. Die Stellungnahmen fließen in den zweiten Entwurf des NEP ein, der dann der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben wird.
Die Ergebnisse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (WSB) zum Ausstieg aus der Kohleverstromung konnten im ersten Entwurf zwar noch nicht im Detail berücksichtigt werden. Der genehmigte Szenariorahmen hat aber bereits eine signifikante Reduktion des Kohlekraftwerksparks angenommen. Für 2030 entsprechen die Vorschläge der WSB-Kommission für installierte Kohlekraftwerkskapazität (17 GW) fast exakt dem Szenario C 2030 (17,1 GW).
Alle Szenarien des NEP für das Zieljahr 2030 erfüllen das 65-Prozent-Ziel für EE am Bruttostromverbrauch, das im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Zusätzlich werden die sektoralen CO2-Ziele des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung für das Jahr 2030 eingehalten. In die Berechnungen gingen außerdem Vorgaben zu Mindestkapazitäten an den Grenzkuppelstellen zur Sicherung des grenzüberschreitenden Stromhandels ein, die sich aus den europäischen Prozessen zur Entwicklung der Übertragungsnetze und des europäischen Energiebinnenmarkts ergeben.
Der am 15. Juni 2018 von der BNetzA genehmigte Szenariorahmen ist Ausgangspunkt für die Erstellung des NEP 2030 (2019). Der Szenariorahmen enthält insgesamt fünf Szenarien: ein Kurzfristszenario B 2025, drei Szenarien mit dem Zieljahr 2030 (A, B und C) sowie das Langfristszenario B 2035.
Weitere Informationen und den Entwurf zum NEP 2030 finden Sie hier:
Frau Bettina Miserius M.A.
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