Ab sofort unterstützt die Bundesregierung, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 11. Januar 2021 mitteilte, die Anschaffung von fabrikneuen Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen mit bis zu 15.000 Euro, wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro III, IV oder V verschrottet, wird. Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.
- Ziel: schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3) ersetzen zugunsten Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder Euro VI
- Zuschuss:
- 15 000 Euro bei Verschrottung Euro V oder EEV
- 10 000 Euro bei Verschrottung Euro IV oder schlechter - intelligente Trailer-Technologie bis zu 5 000 Euro (max. 60 Prozent des Anschaffungspreises)
- „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ gilt, daher Höchstbetrags von 800 000 Euro pro Antragsteller.
- Eine Kumulierung von Beihilfen nach dieser Regelung ist zulässig mit „Beihilfen kurzfristige Exportkreditversicherung (C(2020) 7127 final)“, insbesondere mit „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ und „Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020“.
- Kumulierung zulässig mit Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sowie der De-minimis-Verordnung.
- Euro-VI-Lkw darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
- Zuwendungsbehörde: Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Anträge sind hier herunterzuladen.
- Basis sind die Beschlüsse der „konzertierten Aktion Mobilität – KAM“ der NPM
- Vorhabenbeginn ist Vertragsschluss
- Frist: 15. April 2021 oder wenn alle 500 Millionen Euro verbraucht sind
- Die Richtlinie für kommunaler Einsatzfahrzeuge – vor allem bei Feuerwehren – ist aktuell in Ressortabstimmung.
RA Stefan Garche
Brennstoffzelle & Wasserstoff
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