Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung erweitert das Bundesumweltministerium (BMU) zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Bis Ende 2021 profitieren Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr” und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" von erhöhten Förderquoten. Im gleichen Zug wird der erforderliche Eigenanteil reduziert. Für die Maßnahmen stellt der Bund laut eigene Angaben 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Die geänderten Förderquoten im Überblick:
- Kommunalrichtlinie: Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 % Förderung erhalten.
- Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr”: Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 %.
- Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“: Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 %.
Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze Jahr über beantragen. Die Antragsverfahren in den Förderaufrufen „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sind zweistufig: Projektskizzen können jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus allen Einreichungen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Die Beratungshotline ist unter 030 39001-170 zu erreichen. Alternativ kann per Mail Kontakt zur Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) aufgenommen werden.