Sascha Schulz, EnergieAgentur.NRW, erläutert die kommunalrechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen unter der eine Kommune sich an Bürgerenergieanlagen beteiligen kann.
Das Interesse und Engagement der Bürger für die Energiewende wächst. Das belegen die Zahlen zu Bürgerenergieanlagen: nach aktuellen Untersuchungen befinden sich bereits über 34 Prozent der installierten Leistung zur regenerativen Stromerzeugung in der Hand von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Kommunen und Gemeinden können durch eine Beteiligung die Bürgerenergieprojekte flankierend unterstützen und auch so den lokalen Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Nach den Regelungen des Gemeindewirtschaftsrechts ist das wirtschaftliche Engagement der Kommunen an Bürgerenergieanlagen grundsätzlich gestattet, muss allerdings vorher von der kommunalen Aufsichtsbehörde geprüft werden.
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