Der Preisunterschied zwischen Tarifkunden und Sonderabnehmern kann grundsätzlich an einer Begünstigung der Sonderabnehmer festgemacht werden. Gegenüber den Tarifkunden werden in der Regel Sonderabnehmer mit einem ermäßigten Steuersatz belegt, deren Netznutzungskosten differenzierter berechnet und nicht zuletzt kann die Mehrwertsteuer in Gewerbe und Industrieüber das Produkt an den Kunden weitergegeben werden. Die vergleichsweise hohen Strombezugsmengen schlagen sich hierbei in verbesserten Konditionen seitens der Versorger nieder und der Anschluss an das Hoch- bzw. Mittelspannungsnetz ist kostengünstiger als an das Niederspannungsnetz, welches bei der Versorgung von Tarifkunden vorliegt. Nicht zuletzt erfahren besonders stromintensive Sonderabnehmer eine Teil-Befreiung von der EEG Umlage.
Datenquelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
D_025
Dr. Tim Schmidla
Themengebiet Wärme, Gebäude
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