Der zulässige Heizenergiebedarf in Neubauten wurde vom Gesetzgeber mehrfach durch Verordnungen und das Gebäudeenergiegesetz reduziert.
Die genauen Anforderungen variieren in Abhängigkeit von Gebäudetyp, Gebäudeform und Ausstattung. Dargestellt ist der durchschnittlich zulässige Heizenergiebedarf.
Der Heizenergiebedarf (Qh, HEB) ist die Energiemenge, die für die Beheizung eines Gebäudes notwendig ist.
Die genannten Beispiele (Philips-Experimentierhaus, Passivhaus, Plus-Energie-Siedlung) zeigen, dass die energetischen Forderungen durch Gesetze und Verordnungen nicht die Möglichkeiten des energiesparenden Bauens ausschöpfen. Wer energetisch zukunftsfähig bauen und sanieren möchte, sollte dementsprechend einen besseren Energiestandard realisieren, als vom Gesetzgeber gefordert
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