Ein PPA (Power Purchase Agreement) beschreibt einen Stromliefervertrag bei dem ein direkter Bezug zwischen Erzeugungsanlage und Verbraucher besteht. Je nach Typ des PPA ist dieser Bezug mehr oder weniger stark ausgeprägt. Bei synthetischen PPAs, auch bilanzielle oder finanzielle PPAs genannt, erfolgt keine tatsächliche Stromlieferung. Die Parteien vereinbaren lediglich den Strompreis für eine bestimmte Menge Strom, für die in der Regel auch Herkunftsnachweise mitübertragen werden. Der Stromerzeuger verkauft seinen Strom am Großhandelsmarkt, und der Stromabnehmer kauft ihn wiederum am Großhandelsmarkt. Liegt der Großhandelspreis unter dem vertraglichen Festpreis, schuldet der Abnehmer dem Verkäufer die Preisdifferenz, im umgekehrten Fall muss der Verkäufer den Preisüberschuss an den Stromabnehmer auszahlen.
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