Am 4. November 2015 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen neuen Windenergie-Erlass verabschiedet. Die aktualisierte Fassung ersetzt den bis dahin gültigen Windenergie- Erlass aus dem Jahr 2011. Er besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für Gemeinden stellt der Erlass eine Empfehlung und Hilfe zur Abwägung dar. Der nachstehende Fachbeitrag gibt einen Überblick über eine Auswahl von wichtigen Änderungen.
ISSN 2199-6296
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