Seit Februar 2002 gilt in Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV) als Regelwerk für Bau- und Haustechnik in Gebäuden. Da sich ihr Geltungsbereich auf alle durchgängig beheizten Gebäude bezieht, ist sie – bis auf Kirchengebäude – auch für kirchliche Liegenschaften relevant.
Die EnEV wird stetig fortgeschrieben, um ihre Anforderungen den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die letzte Anpassung (EnEV 2014) trat zum 1. Mai 2014 in Kraft. In ihr werden die Neubaustandards der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung angepasst, einige Unklarheiten beseitigt und Nachrüstverpflichtungen der vorherigen Ausgaben korrigiert bzw. aufgehoben.
ISSN 2199-6296
Energieanwendung, Klimaschutz in Kommunen und Regionen
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