Nach langen Diskussionen und vielen Entwürfen ist nun zum 1. August 2014 das neue Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel des neuen EEG ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und dabei gleichzeitig „die Bezahlbarkeit der Energiewende für die Bürger sowie die Wirtschaft sicherzustellen und die Belastungen für das Gesamtsystem zu begrenzen“.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden einschneidende Veränderungen am bestehenden EEG vorgenommen. Einen Überblick über die wichtigsten allgemeinen Änderungen sowie die Änderungen für Windenergie an Land, Photovoltaik und Biomasse im Besonderen finden Sie in diesem Artikel.
ISSN 2199-6296
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