Die Neuerungen im Überblick:
- Ausweitung des Antragzeitraums an vielen Stellen: 1. Oktober 2015 bis 31. März 2016, 1. Juli bis 30. September 2016, 1. Januar bis 31. März 2017 und 1. Juli bis 30. September 2017. Es lohnt sich ein Blick in die Richtlinie.
- Energiesparmodelle: Der Kreis der förderfähigen Einrichtungen wurde erheblich erweitert.
- Nun können auch Projekte an Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen gefördert werden.
- Starterpaket für Energiesparmodellen: in Schulen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen. Im Rahmen eines geförderten Vorhabens zur Umsetzung von Energiesparmodellen können Sachausgaben für die pädagogische Arbeit, Sachausgaben für "Energieteams" und Ausgaben für geringinvestive Maßnahmen und deren Installation durch externes, qualifiziertes Personal gefördert werden.
- Außen- und Straßenbeleuchtung: Zuschuss in Höhe von bis zu 20 % bei CO2-Einsparung von mind. 70 % bzw. Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % bei CO2-Einsparung von mind. 80 %, wenn eine Steuer- und Regelungstechnik installiert wird.
- Lichtsignalanlagen: Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % bei CO2-Einsparung von mind. 70 %.
- Mobilität: Erhöhung der max. Zuwendungshöhe auf 350.000 €.
- Sonderförderung Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit (Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen):
- Sanierung der Außenbeleuchtung durch LED-Beleuchtungstechnik: bis zu 30 % Zuschuss
- Sanierung und Austausch zentraler raumlufttechnischer Geräte: bis zu 35 % Zuschuss
- In KiTas und Schulen: Nachrüstung bzw. erstmaliger Einbau dezentraler raumlufttechnischer Geräte: bis zu 35 % Zuschuss
- Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung durch LED-Beleuchtungstechnik: bis zu 40 % Zuschuss
- Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen (bei Heizung und Warmwasserzirkulation) inkl. hydraulischer Abgleich: bis zu 40 % Zuschuss
- Dämmung von Heizkörpernischen: bis zu 40 % Zuschuss
- Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen gegen dezentrale Warmwasserbereitung: bis zu 40 % Zuschuss
- Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser (bei Schwimmhallen und Sportstätten): bis zu 40 % Zuschuss
- Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser (nur bei Schwimmhallen): bis zu 40 % Zuschuss
- Einbau einer Gebäudeleittechnik: bis zu 40 % Zuschuss
- Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung (nur wenn eine aktive Kühlung bereits vorhanden ist oder ein nachweislich notwendiger Einbau einer aktiven Kühlung vermieden werden kann): bis zu 40 % Zuschuss
Weitere Informationen auf der des BMU finden Sie hier.
Herr Christian Dahm
Beratung und Netzwerk Energieeffizienz / Klimaschutz in Kommunen und Regionen
EnergieAgentur.NRW
Telefon: 0202 2455243
dahm@energieagentur.nrw
Sie erreichen die EnergieAgentur.NRW außerdem werktags von 8 bis 18 Uhr über die Hotline unter 0211 - 8371930.