KfW-Förderungen für Kommunen und kommunale Unternehmen
Übersicht inklusive der Neuerungen
Förderkonditionen der KfW-Programme wurden verbessert.
Foto: PixabayKommunen und kommunale Unternehmen aufgepasst – wir haben eine Übersicht der aktuell für Sie interessanten KfW-Förderprogramme zusammengestellt. Alle Änderungen, die seit Jahresbeginn vorgenommen wurden, sind eingearbeitet.
Vor dem Hintergrund, dass die Ende 2019 gesetzlich festgelegten Klimaschutzziele des Bundes durch Investitionen in klimafreundlichere Technologien und Maßnahmen erreicht werden sollen, haben sich vor allem die Förderkonditionen der KfW-Programme verbessert. Die Zinssätze der Kredite wurden gesenkt während sich Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge erhöht haben.
Die Ziele des Bundes finden sich auch in den Förderzielen der KfW-Programme wieder.
Verschiedene Programmsparten
Als förderwürdig wird in den Programmen die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland angesehen. Zu unterscheiden ist zwischen den IKU- und IKK-Förderprogrammen.
IKK-Förderprogramme
Hier sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften (Zweckverbände) behandelt werden, antragsberechtigt.
IKK – Kommunale und soziale Infrastruktur „Barrierearme Stadt“
Programmnummer: 233
DIREKTKREDIT über KfW
Träger von Investitionsmaßnahmen zur barrierefreien/ -armen Umgestaltung sowie alters- und familiengerechter Umbau der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland.
Auch hier gibt es 10 Förderbereiche wie bei KfW (234).
Das Programm ist vergleichbar mit KfW (234), ist aber bei den Vorgaben doch unterschiedlich, z.B. bei den Förderkonditionen (Kredithöhe: ohne Obergrenze, Zinssatz: geringer).
Abgerufen werden kann eine Summe oder zwei Teilbeträge. Anträge können direkt bei der KfW gestellt werden.
Klimaschutz im Unternehmen
IKK – Kommunale und soziale Infrastruktur „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“
Programmnummer: 293
KREDIT über Finanzierungspartner
Investitionen in Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierung bestehender Anlagen.
Antragsteller können auch kommunale Unternehmen sein.
Neben Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund sind gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Unternehmen sowie natürliche Personen meist antragsberechtigt.
Kommunale und soziale Infrastruktur
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Programmnummer: 148
KREDIT über Finanzierungspartner
Träger von Investitionsmaßnahmen an Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur.
Das betrifft Neubau, Ersterwerb und Sanierung von Nichtwohngebäuden (NWG) aber auch Einzelmaßnahmen.
IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung
Programmnummer: 202
KREDIT über Finanzierungspartner
Träger von Investitionsmaßnahmen in quartiersbezogene Wärme- und Kälteversorgung sowie Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland. Es gibt zwei Fördermodule.
Träger von Investitionsmaßnahmen zur barrierefreien /-armen Umgestaltung sowie alters- und familiengerechter Umbau der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland.
Diese KfW-Programme beziehen sich auf besondere Aufgaben und Techniken. Die Anträge können von Kommunen und zum Teil auch, ähnlich wie bei den IKU-Förderprogrammen, von anderen Antragstellern genutzt werden.
Kommunale und soziale Infrastruktur
„Energetische Stadtsanierung“
Programmnummer: 432
ZUSCHUSS direkt über KfW
Förderung von zwei Bereichen:
Im Bereich A wird die Erstellung eines intergierten Quartierskonzeptes gefördert und im Bereich B werden die Kosten für Sanierungsmanager bezuschusst.
Anträge können kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe stellen.
Zuschüsse können an privatwirtschaftlich organisierte oder gemeinnützige Akteure weiter geleitet werden.
„Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“
Programmnummer: 433
ZUSCHUSS direkt über KfW-Zuschussportal oder Antragsformular
Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude (nach § 2 EnEV), die selbstgenutzt oder vermietet sein können, zur Wärme- und Stromversorgung in Deutschland.
Anträge können auch kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände stellen.
Entwicklung kommunaler, fachübergreifender und raumbezogener Strategien sowie deren Umsetzung für die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und den notwendigen Kompetenzaufbau.
Förderung durch Zuschüsse in Phase A für die Entwicklung und Phase B für die Umsetzung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung.
Anträge können kommunale Gebietskörperschaften jeder Größe im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, Gemeindeverbände und andere Formen interkommunalen Zusammenarbeit z. B. Städtenetzwerke, Stadt-Umland-Partnerschaften, federführende Gebietskörperschaft oder der Kooperation stellen.
Durch Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss muss eine Verbindlichkeit erlangt werden.
Schauen Sie genau hin beim Scannen von Förderprogrammen – auch bei der KfW. Deren Bandbreite ist groß und es lassen sich für sehr viele kommunale Handlungsfelder im Klimaschutz eines oder mehrere Förderprogramme finden. Neben dem Lesen der Merkblätter zu den einzelnen Förderprogrammen, sollte auch ein Blick in die Anlage „Technische Mindestanforderungen“ erfolgen. Hier sind meist zusätzliche, wichtige und interessante Informationen zu finden. Bei der Kumulierung von Förderprogrammen gibt es meist einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen z. B. Beihilfe-Regelung, De-minimis-Regelungen.
So profitieren beispielsweise kommunale Unternehmen vom KfW-Programm (293) „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ nicht nur bei Investitionen in der „klassischeren“ Produktsparte „Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien“ sondern auch beim Angebot von nachhaltigen Mobilitätslösungen.
Änderungen im Förder.Navi
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