Am 3. Juli 2020 trat die neue Ökoprofit-Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mitteit. In Ökoprofit-Projekten werden Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Mobilität, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, nachhaltige Beschaffung, Organisation und Kommunikation sowie Biodiversität durchgeführt. Neben der bisher schon möglichen Förderung des ÖKOPROFIT-Einsteigerprojektes können mit der neuen Richtlinie auch der ÖKOPROFIT-Klub, ÖKOPROFIT-Mikro, ein Einsteigermodul für kleinere Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sowie ÖKOPROFIT-Energie gefördert werden.
Fördersatz steigt
Mit der neuen Richtlinie steigt für die Kommunen der Fördersatz eines ÖKOPROFIT-Einsteigerprojekts von derzeit 20.000 Euro auf bis zu 25.000 Euro und zugleich wurde die Anforderung an die Mindestteilnehmerzahl von zehn auf acht gelockert. Die neuen Projekte ÖKOPROFIT-Energie werden nun mit 12.500 Euro und ÖKOPROFIT-Mikro mit 25.000 Euro jeweils maximal gefördert. Der ÖKOPROFIT-Klub kann jährlich mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden.
Durch die Teilnahme an ÖKOPROFIT in Nordrhein-Westfalen spart jedes Unternehmen durchschnittlich über 40.000 Euro an Betriebskosten jährlich ein. Denn der Ausstoß von CO2 wird pro Jahr um circa 337.000 Tonnen verringert, rund 752 Millionen Kilowattstunden Strom und mehr als 3,7 Millionen Kubikmetern Wasser werden weniger verbraucht, und über 53.000 Tonnen Restabfall wird eingespart.
Peter Schütz
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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