Mobilität ist eine unverzichtbare Grundlage unserer ökonomischen, sozialen und kulturellen Aktivitäten. Kommunen haben für die Gestaltung der Mobilität eine herausragende Verantwortung und stehen vor großen Herausforderungen. Das BMBF unterstützt mit dem Wettbewerb „MobilitätsWerkStadt 2025“ die Kommunen, gemeinsam mit zentralen Akteuren und Multiplikatoren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft den Wandel des Mobilitätssektors zu gestalten. Ziel ist es, die individuelle Mobilität der Menschen zu sichern, die Umwelt- und Lebensqualität insbesondere in Städten zu steigern sowie die Innovationsfähigkeit des deutschen Mobilitätssektors zu stärken.
Wettbewerb „MobilitätsWerkStadt 2025“ in drei Phasen
Die Fördermaßnahme verläuft in drei Phasen. In der ersten Phase soll ein integriertes, kommunales Mobilitätskonzept entwickelt werden. Kommunen sollen wissenschaftliche Einrichtungen über einen F&E-Auftrag einbinden. Gefördert werden in der ersten Phase in einem festen Rahmen Personalausgaben, Sachkosten, die Vergabe der F&E-Aufträge sowie Reiskosten. Die Laufzeit ist auf ein Jahr beschränkt und es sollen ungefähr 50 Kommunen zum Zuge kommen. Die Einreichungsfrist für Skizzen ist der 31.03.2019.
In der zweiten Phase verbleiben rund 15 Kommunen zur Planung, Umsetzung und Erprobung ihrer Konzepte über einen Zeitraum von drei Jahren. In der dritten Phase Kommt es zum Transfer und zur Verstetigung ausgewählter Projekte über eine Laufzeit von maximal 2 Jahren. In den letzten beiden Phasen sind Verbundprojekte von Kommunen mit Forschungseinrichtungen und ggf. anderen Institutionen vorgesehen. Zur Auswahl der Modellprojekte wird ein offenes und wettbewerbliches Verfahren angewendet.
Systemische und umsetzungsorientierte Forschung durch „MobilitätsZukunftsLabor 2050“
Darüber hinaus fördert das BMBF im Rahmen des „MobilitätsZukunftsLabor 2050“ interdisziplinäre Forschungsprojekte, die neue systemische Lösungen und Impulse für nachhaltige Mobilitätskonzepte der Zukunft schaffen. Als Ziele werden unter anderem die Stärkung der Innovationsfähigkeit des deutschen Mobilitätssektors sowie die Schaffung einer fundierten Basis für ein nachhaltiges Innovations- und Transformationsmanagement genannt.
Die Förderung wird Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Kommunen und Ländern, Unternehmen – insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – sowie Vereinen, Verbänden und Stiftungen gewährt und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Die Einreichungsfrist für Projekte ist der 28.04.2019.
- Weitere Informationen
- Förderrichtlinie „MobilitätsWerkStadt 2025“
- Förderrichtlinie „MobilitätsZukunftsLabor 2050“
Leiter Themengebiet Mobilität
Leiter Netzwerk Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft
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