Foto: Lars Ole Daub
Bürger-Solar-Genossenschaft Leopoldshöhe eG setzt Volleinspeiseanlagen um
Aktuell werden diese Volleinspeiseanlagen zwar deutlich weniger, aber noch weiterhin von Energiegenossenschaften in NRW umgesetzt, sofern die örtlichen Rahmenbedingungen es zulassen. Ein aktuelles Beispiel ist die Bürger-Solar-Genossenschaft Leopoldshöhe eG, die im Januar 2020 eine PV-Anlage auf einem Gewerbebetrieb in Betrieb genommen hat. Mit einer installierten Leistung von 99,82 kWp liegt sie unter dem Grenzwert von 100 kWp, bis der die Genossenschaft noch Anspruch auf die feste Einspeisevergütung hat. Für viele Bürgerenergieprojekte verliert dieses klassische Geschäftsmodell jedoch seit einiger Zeit an Attraktivität, weil sich die Rahmenbedingungen (z.B. EEG) veränderten. Die Bürgerenergie ist seitdem auf der Suche nach Alternativen, um Erneuerbare-Energie-Anlagen risikoarm und gewinnbringend umzusetzen.
Andere Geschäftsmodelle bieten Chancen – nicht nur für die Energiegenossenschaften
Eine dieser Alternativen stellt das PV-Pachtmodell dar, bei der die Bürgerenergiegesellschaften/Energiegenossenschaften einen alternativen Vermarktungsweg abseits des EEG wählen. Dies tun mittlerweile zahlreiche Energiegenossenschaften in NRW und arbeiten dabei mit Partnern wie Stadtwerke, Kommunen und Unternehmen zusammen. Die bbeg, die Sonnenwende eG, die BEG Ruhr West, die FEGH oder die Solinger Bürgerenergiegenossenschaft eG sind nur einige Beispiele für Genossenschaften, die diesen Weg beschreiten. Dabei kann das Modell auf Kommunal-, Unternehmensdächern oder auf Einfamilienhäusern umgesetzt werden.
Beim Pachtmodell kann der wirtschaftliche Vorteil bei Eigenversorgung durch die verringerte oder ganz entfallene EEG-Umlage und die entfallenen Abgaben, Steuer sowie Netzentgelte genutzt werden. Anders als beim klassischen Volleinspeisemodell verpachtet die Energiegenossenschaft die erbaute PV-Anlage an den Dachbesitzer, wodurch dieser zum Betreiber wird. Denn erst wenn der Stromverbraucher gleichzeitig Betreiber der Stromerzeugungsanlage ist, stimmt die zentrale Voraussetzung für Eigenversorgung, auf der das Pachtmodell beruht. Auf diese Weise kann der Hausbesitzer den Strom von seinem eigenen Dach für die Selbstversorgung nutzen, ohne dass er Eigentümer der PV-Anlage sein muss.
Grafik: EnergieAgentur.NRW
Darüber hinaus sind auch Dienstleistungsverträge denkbar, die die technische Betriebsführung wie Wartung, Instandhaltung und Versicherung umfassen. Dieses „Rundum-Sorglos-Paket“ kann neben den wirtschaftlichen Vorteilen, ein weiteres überzeugendes Argument für Unternehmen und Kommunen sein.
Kommunen und Unternehmen profitieren vom Pachtmodell
Insbesondere für Unternehmen und Kommunen ist das PV-Pachtmodell eine interessante Möglichkeit, Ökostrom vom eigenen Dach zu nutzen, ohne eigene Investitionen tätigen zu müssen. Energiegenossenschaften aus NRW setzten bereits mehrere Projekte in diesen Konstellationen um (weitere Projektbeispiele: Bergische Bürgerenergiegenossenschaft (bbeg) und Bürgerenergie Rhein Sieg eG). Die BürgerEnergie Solingen eG kooperiert beispielsweise mit dem Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Solingen GmbH. Bisher wird eine PV-Pachtanlage mit einer installierten Leistung von 99,54 kWp für den Strombedarf auf dem Betriebsgelände genutzt. Weitere PV-Pachtanlagen sind geplant. Als Bestandteil des Forschungsprojektes BOB soll der Strom zukünftig auch für das Oberleitungsnetz der Stadtwerke Solingen genutzt werden, um die Batterie-Oberleitungs-Busse mit lokal erzeugter Energie betreiben zu können.
Neben dem Verkehrsbetrieb arbeitet die BürgerEnergie Solingen eG aber auch mit Unternehmen zusammen. Ganz aktuell wird das PV-Pachtmodell auf dem Firmengelände der Maschinenbaufirma P+K GmbH umgesetzt. Kooperationen mit Gewerbetreibenden verfolgt ebenso die Friedensfördernde Energiegenossenschaft Herford eG.
Foto: FEGH eG
Sonnenwende-Bürger-Energie-Harsewinkel eG auch im Residential-Bereich unterwegs
Energiegenossenschaften bieten das Pachtmodell teilweise auch für Privatpersonen an. So hat die Sonnenwende-Bürger-Energie-Harsewinkel eG seit letztem Jahr drei PV-Anlagen auf Privathäusern installiert und verpachtet. Die Preisgestaltung für den Pachtvertrag erfolgt transparent und offen. Die PV-Anlage ist nach 20 Jahren abgeschrieben und geht in das Eigentum der Familien über. Derzeit erwägt auch die Energiedorf Herbram-Wald eG im Rahmen der Beratung des „Ideenwettbewerbs 2019“, ob sie ebenfalls mit dem PV-Pachtmodell bei Privatpersonen, aber auch bei Unternehmen wirbt.
Alle Beispiele zeigen, dass das PV-Pachtmodell für verschiedene Zielgruppen derzeit erfolgreich von Energiegenossenschaften in NRW umgesetzt wird. Insgesamt gibt es ein großes Potenzial für viele weitere Projekte – besonders Gewerbetreibende könnten dieses Geschäftsmodell zukünftig noch stärker für sich entdecken und dabei auf die lokalen Energiegenossenschaften als verlässliche Partner zurückgreifen.
Finanzierungs- und Geschäftsmodelle
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