Die Ergebnisse der aktuellen Studie belegen jedoch auch, dass der Anteil der Bürgerenergie seit einigen Jahren abnimmt. War im Jahr 2011 noch mehr als die Hälfte der installierten Leistung zur Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energie-Anlagen in Hand von Privatpersonen und Landwirten, so sank deren Anteil bis zum Jahr 2016 auf 42 Prozent und hat mit 40,4 Prozent im Jahr 2019 einen neuen Tiefstand erreicht.
Dabei unterscheidet sich der Anteil der Bürgerenergie je nach Technologie stark. Bei der Stromerzeugung aus Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen ist dieser mit 40,6 Prozent und 48 Prozent noch immer überdurchschnittlich hoch. Zudem befinden sich fast drei Viertel der installierten Leistung zur Stromerzeugung aus Biogasanlagen im Besitz von Landwirtinnen und Landwirten. Im Bereich der Offshore-Windenergie spielt die Bürgerenergie hingegen keine Rolle.
Insgesamt verschiebt sich die Eigentümerstruktur zugunsten finanzkräftigerer Akteure wie Gewerbetreibende, Projektierer, Energieversorgungsunternehmen sowie Fonds und Banken. Diese Entwicklung ist laut Agentur für Erneuerbare Energien e.V. auch anhand der Anteile am Zubau abzulesen. Demnach bildeten Privatpersonen im Jahr 2019 mit 18 Prozent erstmals nicht mehr die größte Gruppe beim Bau neuer Anlagen. Den Spitzenplatz übernahmen stattdessen Fonds und Banken mit 21 Prozent.
„Zu Beginn der Energiewende waren es vor allem die Bürger in Deutschland, die die wirtschaftlichen Chancen der Erneuerbaren Energien erkannt haben. Dass sich nun auch finanzkräftige Investoren mehr für eine klimaschonende Energieerzeugung engagieren, ist durchaus erfreulich. Doch die Bürgerenergie muss unbedingt weiter ihren Platz im Fortgang der Energiewende finden. Denn Beteiligungsmöglichkeiten fördern die Akzeptanz“, erklärt der Geschäftsführer der AEE, Robert Brandt.
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