Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier empfiehlt der Landesregierung 83 Zukunftsprojekte, die zur Beschleunigung des Strukturwandels vorrangig gefördert werden sollen. In den kommenden Wochen und Monaten sollen die Projekte weiterentwickelt werden. Die Projektliste wurde so zusammengestellt, dass bereits kurzfristig Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte im Rheinischen Revier entstehen. „Wir erwarten einen kräftigen Schub für den Strukturwandel im Rheinischen Revier,“ sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der Zukunftsagentur, Wirtschaftsstaatssekretär Christoph Dammermann. Inhaltlich setzen die Projekte Impulse für neue Wertschöpfung und Beschäftigung unter anderem in den Bereichen Industrie, Digitalisierung, Energie sowie in der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft. Dabei wurde großer Wert auf neue Geschäftsmodelle in bestehenden oder neu zu gründenden Unternehmen gelegt.
Auswahl der Förderprojekte startet sofort
Während einige Vorhaben bereits antragsreif sind, wird an anderen Konzepten in den kommenden Monaten noch weitergearbeitet werden. Die Region und die Landesregierung werden die Projekte in dieser Phase begleiten und danach darüber entscheiden, ob die dann antragsreifen Konzepte gefördert werden können. Kann ein Projekt dann einem Förderprogramm der Bundes- oder Landesregierung zugeordnet werden, erfolgt die konkrete Förderzusage. Projekte, die heute nicht ausgewählt wurden, können für das Regelprogramm weiterentwickelt werden.
Kohleausstieg beginnt Ende 2020
Das Rheinische Braunkohlerevier wird einen großen Teil der mit dem Kohleausstieg einhergehenden Lasten tragen und ist von den dadurch bevorstehenden Strukturumbrüchen am stärksten betroffen. Bereits Ende 2020 wird der erste Kraftwerksblock stillgelegt. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Strukturmittel sollen in den Kohleregionen Impulse für neue Zukunftsperspektiven setzen. Damit die empfohlenen Projekte zeitnah umgesetzt werden, erwarten Landesregierung und Region von der Bundesregierung einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Strukturstärkungsgesetz.
Zum weiteren Verfahren
- Mit der Empfehlung des Aufsichtsrats erhält ein Projekt im regionalen Konsens einen „ersten Stern“ für die „substanzielle Projektidee “. Die Liste der empfohlenen Projekte wird dann durch die Zukunftsagentur mit der Bitte um weitere Prüfung an die Landesregierung übersandt.
- Die Landesregierung prüft die Förderwürdigkeit und Antragsreife der übersandten Projekte. Bei Bedarf sind die Projekte durch den jeweiligen Antragsteller zu qualifizieren. Die Landesregierung (mit allen Ressorts und der Bezirksregierung) und die Zukunftsagentur (inkl. der Revierknoten) begleiten und unterstützen engagiert die Projektqualifizierung in enger Rückkopplung mit den Antragstellern.
- Der Aufsichtsrat trifft Ende August / Anfang September zu einer Sitzung zusammen. Der Aufsichtsrat erhält einen Statusbericht zu Förderwürdigkeit und Antragsreife der beschlossenen Projekte aus Sicht der Landesregierung. Der Aufsichtsrat vergibt für die zu diesem Zeitpunkt antragsreifen Projekte den zweiten Stern „Tragfähiges Vorhaben“. Dieses Verfahren wird turnusmäßig wiederholt.
- Auf dieser Grundlage entscheidet die Landesregierung, welche Projekte zur Bewilligung durch Bundes- oder Landesregierung oder EU zugelassen werden. Eventuell abgelehnte Projekte werden in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut beraten.
- Den „dritten Stern“ vergibt der Aufsichtsrat für den erfolgreich identifizierten Förderzugang bei Bundes- oder Landesregierung als „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“. Das Projekt ist bewilligungsreif.
Evelyn Binder
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
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