Am 1. März 2017 wurde zum Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 eine Förderrichtlinie veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie folgende Investitionen mit einem einmaligen Zuschuss:
- BZ-Fahrzeuge (Straße, Schiene und Wasser; jedoch mind. 3 FCEV) und BZ-Flugzeuge, sowie ggf. notwendige Betankungs- und Wartungsinfrastruktur,
- Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff sofern diese mit erneuerbarem Strom betrieben werden,
- BZ-Sonderfahrzeuge in der Logistik, sowie ggf. notwendige Betankungsinfrastruktur,
- BZ-KWK-Anlagen auf Schiffen, Fahrzeugen und Flugzeugen, …
- BZ-NEA: autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen.
Die Förderrichtlinie und den ersten Förderaufruf für Brennstoffzellenfahrzeuge finden Sie im Anhang oder unter diesem Link.
RA Stefan Garche
Brennstoffzelle & Wasserstoff
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Förderrichtlinie Marktaktivierungsmaßnahmen im Rahmen des NIP II [0,36 MB]
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten