Foto: Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der EU
Welche Ziele verfolgt die EU-Kommission konkret mit dem Winterpaket und welche weiteren Maßnahmen sind noch geplant?
Die Ziele des Clean Energy Packages lassen sich unterteilen in die Vorgaben zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die europäische Energiepolitik für das Jahr 2030 und hinsichtlich der Neugestaltung des europäischen Strommarktdesigns. Der Europäischen Kommission ging es darum, einen klaren Rahmen und eine langfristige Richtung vorzugeben sowie den Strombinnenmarkt und insgesamt die europäische Dimension in der Energiepolitik zu stärken. Mit Blick auf den Strommarkt sollten zudem die Flexibilität gestärkt und die erneuerbaren Energien weiter in den Markt integriert werden. Weiterhin sollen auch die Verbraucher zukünftig eine aktivere Rolle spielen. Insgesamt verfolgte die Kommission zudem das zentrale Ziel der weiteren Dekarbonisierung des Energiesektors mit diesem Paket.
Mit Blick auf die weiteren Maßnahmen sind die aktuell laufenden Arbeiten an der langfristigen EU-Klimastrategie sowie das kommende EU-Gaspaket zu nennen. Die Kommission hatte im vergangenen November ihre langfristige Klimastrategie vorgelegt, die den Fokus nun auf 2050 richtet. Dabei schlägt die Kommission das Ziel der Klimaneutralität bis Mitte des Jahrhunderts vor. Diese Diskussionen haben auch zentrale Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Energiesektors. Das für 2020 geplante Gaspaket soll sich teilweise an den Stromvorgaben aus dem Clean Energy Package orientieren, etwa hinsichtlich der Verbraucherrechte, aber insbesondere auch die Themen Sektorintegration und die Rolle des Gasnetzes als Energiespeicher adressieren.
Die Verhandlungen um das CEP waren mitunter sehr schwierig und lang andauernd. Was sind die zentralen Ergebnisse und ihre Auswirkungen auf die Energiepolitik in der EU, Deutschland und NRW?
Hinsichtlich des energiepolitischen Rahmens sind die zentralen Ergebnisse zunächst einmal die Festlegungen der Ziele für 2030. Dies sind im Bereich erneuerbare Energien ein Anteil von 32 Prozent bis 2030 und im Bereich Energieeffizienz eine Reduktion des Energieverbrauchs um 32,5 Prozent bis 2030. Diese EU-Zielwerte geben die langfristige Richtung vor und sollen Planbarkeit und Investitionssicherheit fördern. Ein weiteres zentrales Ergebnis ist die Schaffung eines neuen Verfahrens zur kollektiven Erreichung dieser EU-Ziele in Abwesenheit von nationalen Zielen. Dazu wurde die Governance-Verordnung als neuer Rechtsakt geschaffen, der die nationalen Energie- und Klimapläne und die Berichterstattung harmonisieren soll.
Bezüglich der Verhandlungen zum Strommarktdesign waren vor allem die Themenfelder regulierte Energiepreise, Kapazitätsmechanismen und grenzüberschreitender Stromhandel eine große Herausforderung. Wichtige Ergebnisse waren hier unter anderem die Vorgabe einer Mindestkapazität im Rahmen der Interkonnektorenbewirtschaftung für den grenzüberschreitenden Handel und auch die Einführung eines Emissionsstandards für Kraftwerke für die zukünftige Teilnahme an Kapazitätsmechanismen. Die Vorgaben für Interkonnektoren sind innerhalb der EU mit Blick auf die strukturellen Netzengpässe und die Diskussion zu Strompreiszonen vor allem für Deutschland eine große Herausforderung. Die Regelungen zu den Emissionsstandards bei Kapazitätsmechanismen setzen zudem auch den Rahmen für die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und somit zur Umsetzung des Kohleausstiegs. Davon ist NRW natürlich im hohen Maße direkt betroffen.
Nachdem sich die EU-Mitgliedsstaaten geeinigt haben: Wie geht es jetzt weiter mit der Umsetzung des Maßnahmen-Paketes?
Die Entscheidung über den Energiemix bleibt natürlich weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, zudem beziehen sich die übergeordneten Zielvorgaben für Effizienz und Erneuerbare auf die EU – und nicht auf die nationale Ebene. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch die Vorgaben – etwa aus der Erneuerbaren- oder der Strom-Richtlinie – beispielsweise hinsichtlich der Eigenerzeugung oder zum Einspeisevorrang umsetzen und dazu teilweise nationales Recht anpassen. Andere Vorgaben wie die Strom-Verordnung gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Zudem sind diverse nachgelagerte Rechtsakte etwa im Bereich der Kraftstoffe auf Basis der Erneuerbaren-Richtlinie vorgesehen, zu denen die Europäische Kommission nun Vorschläge vorlegen muss.
Ein wichtiger Teil der Umsetzung für die Mitgliedstaaten ist die erstmalige verpflichtende Erstellung der nationalen Energie- und Klimapläne (NECP). Den Entwurf dazu hat die Bundesregierung Ende 2018 vorgelegt. Die Kommission wird nun bis zum Sommer diese Pläne prüfen und bei Bedarf entsprechende Empfehlungen abgeben. Ein weiteres wichtiges Element in der Umsetzung der Vorgaben ist die Aufstellung des Aktionsplans für den Netzausbau, um den Mindestkapazitätswert für die Interkonnektoren bis Ende 2025 zu erreichen.
Thomas Reisz
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