Seit 1. Januar 2021 gilt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG Einzelmaßnahmen), die entsprechenden Teile aus dem Marktanreizprogramm (MAP), dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und dem Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) im Gebäudebereich zu einem Förderangebot vereint. Die förderfähigen Holzfeuerungen bleiben genauso unverändert wie die bisherigen Fördersätze von 35 Prozent plus ggf. 10 Prozentpunkte bei einem Austausch der Ölheizung.
Neu ist: Ein Innovationsbonus für Holzfeuerungen bei Einhaltung eines Staubemissionsgrenzwerts von max. 2,5 mg/m³. Außerdem wird die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro/Wohneinheit angehoben (bisher 50.000 Euro). Bei Nichtwohngebäuden sind es zukünftig 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro. Die Zuständigkeit für die BEG-EM wird vorerst ausschließlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website des BAFA.
Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, der kann sich über die möglichen Alternativen auch auf der Website der Aktion Holz+Pellets informieren. Oder gleich das Informationspaket bestellen, das im Rahmen der Kampagne „Vordenker werden“ kostenlos versendet wird.
Pia Bogolowski M. A.
Themengebiet Biomasse
EnergieAgentur.NRW
0211 86642163
bogolowski@energieagentur.nrw
XING
Sie erreichen die EnergieAgentur.NRW außerdem werktags von 8 bis 18 Uhr über die Hotline unter 0211 - 8371930.